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Kostenübernahme durch die Krankenkassen

In aller Regel erfolgt für eine Haartransplantation keine Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Ausnahmen bilden die Fälle von Haarverlust nach einem Unfall, einer Operation, einer Verbrennung oder einer Bestrahlung (zum Beispiel wenn es zu Narben gekommen ist, auf denen keine Haare mehr wachsen).

Hier kann es zu einer Kostenübernahme durch die Kassen kommen, allerdings muss dies vorher durch einen Antrag bei der Krankenkasse abgeklärt werden. Die notwendigen Berichte dazu erhalten Sie von uns nach dem Beratungsgespräch.

Anteile der Diagnostik (wie zum Beispiel genetische Untersuchungen) werden teilweise von den Kassen übernommen. In vielen Fällen ist aber eine private Zuzahlung, die sich nach der Gebührenordnung für Ärzte richtet, notwendig. Hierzu werden Sie von uns ausführlich beraten und unterrichtet.

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